Rechtssatz RS0132107
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0132107
Entscheidungsdatum
03.05.2018
Norm
ABGB §943
NotariatsaktsG §1 Abs1 litd
Rechtssatz
Wertpapiere auf einem Depot oder Guthaben auf einem Konto werden schon dadurch iSv § 943 ABGB, § 1 lit d NotAktsG wirklich übergeben, dass der Geschenkgeber dem Geschenknehmer – etwa durch Begründung einer Mitinhaberschaft – die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einräumt, darüber ohne sein weiteres Mitwirken zu verfügen. Das Einräumen einer ausschließlichen Verfügungsbefugnis ist nicht erforderlich.Wertpapiere auf einem Depot oder Guthaben auf einem Konto werden schon dadurch iSv Paragraph 943, ABGB, Paragraph eins, Litera d, NotAktsG wirklich übergeben, dass der Geschenkgeber dem Geschenknehmer – etwa durch Begründung einer Mitinhaberschaft – die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einräumt, darüber ohne sein weiteres Mitwirken zu verfügen. Das Einräumen einer ausschließlichen Verfügungsbefugnis ist nicht erforderlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132107
Zuletzt aktualisiert am
28.01.2020
Dokumentnummer
JJR_20180503_OGH0002_0020OB00122_17F0000_001