Rechtssatz RS0132119
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0132119
Entscheidungsdatum
24.05.2018
Rechtssatz
Für eine Klage auf Einwilligung in die Übertragung des Eigentums an Liegenschaftsanteilen aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung besteht eine internationale Zuständigkeit österreichischer Gerichte, wenn sich die zu übertragenden Liegenschaftsanteile in Österreich befinden. Damit werden Ansprüche aus dem Verpflichtungsgeschäft, nämlich die Eigentumsübertragung geltend gemacht, die in Österreich zu erfolgen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132119
Zuletzt aktualisiert am
04.02.2020
Dokumentnummer
JJR_20180524_OGH0002_0060OB00060_18V0000_001