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Entscheidung 6 Ob 60/18v×

Entscheidung 6 Ob 60/18v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0011111 Rechtssatz 14.10.1975Zivilrecht
Das Gesetz hat die Ausnahme vom Eintragungsgrundsatz (§ 431 ABGB) normiert (§ 425 ABGB), weshalb außerhalb dieses Bereiches kein Platz für sogenanntes außerbücherliches Eigentum sein kann. Soweit der Eintragungsgrundsatz herrscht, bewirkt die bloße Übergabe …
RS0112181 Rechtssatz 15.06.1999Zivilrecht
Die Aufsandungserklärung ist neben dem Formerfordernis des Bucheintrags materielles Erfordernis der Rechtsänderung und als solches dingliches Verfügungsgeschäft. Die Ausstellung und Unterfertigung einer Aufsandungserklärung kann auch schon vor Erteilung der …
RS0114819 Rechtssatz 29.01.2001Zivilrecht
Eine Aufsandungserklärung bedarf keiner Annahme des Begünstigten (NZ 2000, 187 [zust Hoyer] = RPflG 2642). Demnach kann es auf die Geschäftsunfähigkeit des Begünstigten im Zeitpunkt der Abgabe der Aufsandungserklärung nicht ankommen.
RS0130599 Rechtssatz 25.11.2015Zivilrecht
Art 5 Nr 1 EuGVVO umfasst nur verpflichtende, nicht aber auch verfügende Verträge. Für Klagen aus Verfügungsgeschäften steht dieser Zuständigkeitstatbestand daher nicht zur Verfügung. Dies gilt demnach für Verträge, mit denen Rechte übertragen, geändert, be …
RS0132119 Rechtssatz 24.05.2018Zivilrecht
Für eine Klage auf Einwilligung in die Übertragung des Eigentums an Liegenschaftsanteilen aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung besteht eine internationale Zuständigkeit österreichischer Gerichte, wenn sich die zu übertragenden Liegenschaftsanteile in Ö …