Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0132152×

Rechtssatz RS0132152

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0132152

Geschäftszahl

1Ob121/17a

Entscheidungsdatum

21.03.2018

Rechtssatz

Inhalt eines materiell-rechtlich aus Paragraph 1323, ABGB herleitbaren Freistellungsanspruchs kann auch eine monatliche "Befreiungsrente" (Paragraph 1327, ABGB) sein. Für das entsprechende Leistungsbegehren ist prozessual eine Analogie zu Paragraph 406, Satz 2 ZPO geboten. Eine solche Verpflichtung zur Freistellung von zukünftigen monatlichen Rentenverpflichtungen entsteht aber erst in dem Zeitpunkt deren Fälligkeit gegenüber dem Gläubiger.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 121/17a
    Entscheidungstext OGH 21.03.2018 1 Ob 121/17a
    Beisatz: Hier: Dem Freistellungsbegehren des Arztes, der wegen eines Behandlungsfehlers zur Zahlung einer Versorgungsrente an den Witwer der Patientin verurteilt wurde, gegen den ihm regresspflichtigen Rechtsanwalt, welcher im Vorprozess pflichtwidrig den Verjährungseinwand fallen ließ, (ua) auf Befreiung von dieser Verbindlichkeit gegenüber dem Witwer, wird stattgegeben. Der Anwalt schuldet die Befreiung des Arztes von dessen künftigen monatlichen Rentenverpflichtungen jeweils erst und nur in dem Zeitpunkt, in dem der Witwer diesem gegenüber darauf Anspruch hat. (T1)

Schlagworte

Schadenersatzrechtlicher Befreiungsanspruch Befreiungsbegehren Rente

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132152

Im RIS seit

28.08.2018

Zuletzt aktualisiert am

28.08.2018

Dokumentnummer

JJR_20180321_OGH0002_0010OB00121_17A0000_003