Rechtssatz RS0132202
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0132202
Geschäftszahl
16Ok1/18k (16Ok2/18g)
Entscheidungsdatum
12.07.2018
Rechtssatz
Der Begriff des relevanten Marktes setzt die Möglichkeit eines wirksamen Wettbewerbs zwischen den zu ihm gehörenden Erzeugnissen oder Dienstleistungen voraus, sodass ein hinreichender Grad der Austauschbarkeit zwischen allen zum gleichen Markt gehörenden Erzeugnissen oder Dienstleistungen im Hinblick auf die gleiche Verwendung erforderlich ist. Die Austauschbarkeit oder Ersetzbarkeit beurteilt sich dabei jedoch nicht allein mit Blick auf die objektiven Eigenschaften der fraglichen Erzeugnisse und Dienstleistungen, sondern es müssen auch die Wettbewerbsbedingungen sowie die Struktur der Nachfrage und des Angebots auf dem Markt in Betracht gezogen werden (im Anschluss an EuG 15.12.2010, T‑427/08, CEAHR/Kommission Rz 67).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132202
Zuletzt aktualisiert am
05.06.2020
Dokumentnummer
JJR_20180712_OGH0002_0160OK00001_18K0000_003