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Rechtssatz RS0132204

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0132204

Geschäftszahl

16Ok1/18k (16Ok2/18g)

Entscheidungsdatum

12.07.2018

Rechtssatz

Für den Vorwurf marktmissbräuchlichen Verhaltens kommt es grundsätzlich auf das eigene Verhalten der Antragsgegnerin an. Kartellrechtlich relevant ist das Unterlassen der Antragsgegnerin, eine bestehende Preisdiskriminierung, die aufgrund eines Fehlers bei ihren Geschäftspartnern seit geraumer Zeit besteht, abzustellen. Für eine eigene (Mit‑) Verantwortlichkeit für das Verhalten Dritter in diesem Sinne ist es bereits ausreichend, dass jemand mit anderen eng zusammenarbeitet, die er zu Verfolgung eigener Interessen einsetzt.

Entscheidungstexte

  • 16 Ok 1/18k
    Entscheidungstext OGH 12.07.2018 16 Ok 1/18k
    Veröff: SZ 2018/55

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132204

Im RIS seit

03.10.2018

Zuletzt aktualisiert am

05.06.2020

Dokumentnummer

JJR_20180712_OGH0002_0160OK00001_18K0000_005