Rechtssatz RS0132330
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0132330
Entscheidungsdatum
24.09.2018
Rechtssatz
Eine wirtschaftliche Einheit iSd § 2 Abs 1 AnerbenG kann auch bei größerer Entfernung einzelner Grundstücke zur Hofstelle vorliegen, wenn sie von der Stammliegenschaft aus mit wirtschaftlichen Mitteln genutzt werden können.Eine wirtschaftliche Einheit iSd Paragraph 2, Absatz eins, AnerbenG kann auch bei größerer Entfernung einzelner Grundstücke zur Hofstelle vorliegen, wenn sie von der Stammliegenschaft aus mit wirtschaftlichen Mitteln genutzt werden können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132330
Zuletzt aktualisiert am
10.01.2019
Dokumentnummer
JJR_20180924_OGH0002_0020OB00235_17Y0000_001