Rechtssatz RS0132374
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0132374
Entscheidungsdatum
27.11.2018
Rechtssatz
Das Verlangen des Werkunternehmers auf Leistung der Sicherheit ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die an keine besondere Form gebunden ist. Auch bei der Aufhebungserklärung handelt es sich um eine formfreie einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, für die die allgemeinen rechtsgeschäftlichen Grundsätze gelten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132374
Zuletzt aktualisiert am
12.02.2019
Dokumentnummer
JJR_20181127_OGH0002_0040OB00209_18S0000_001