Rechtssatz RS0132376
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0132376
Entscheidungsdatum
27.11.2018
Rechtssatz
Vermögensschäden eines Ehemanns und Scheinvaters in Form von Unterhaltszahlungen an ein in aufrechter Ehe geborenes Kind der Ehegattin, das nicht vom Ehemann abstammt, das der Ehemann aber für sein eigenes Kind hält, fallen unter den Schutzzweck des § 90 ABGB und begründen einen Schadenersatzanspruch gegen die frühere Ehegattin.Vermögensschäden eines Ehemanns und Scheinvaters in Form von Unterhaltszahlungen an ein in aufrechter Ehe geborenes Kind der Ehegattin, das nicht vom Ehemann abstammt, das der Ehemann aber für sein eigenes Kind hält, fallen unter den Schutzzweck des Paragraph 90, ABGB und begründen einen Schadenersatzanspruch gegen die frühere Ehegattin.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132376
Zuletzt aktualisiert am
12.06.2020
Dokumentnummer
JJR_20181127_OGH0002_0040OB00082_18I0000_001