Rechtssatz RS0132584
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0132584
Entscheidungsdatum
20.07.2026
Rechtssatz
Für die Anknüpfung an das Unterhaltsstatut am gewöhnlichen Aufenthalt des Unterhaltspflichtigen nach Art 4 Abs 3 Satz 1 HUP 2007 kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts, also auf die Verfahrenseinleitung, an. Für rückständigen Unterhalt gilt Art 4 Abs 3 Satz 1 HUP 2007 hingegen nicht; maßgeblich ist dann vielmehr jenes Unterhaltsstatut, welches zu dieser Zeit (jeweils) die Unterhaltsbeziehung zwischen den Parteien regelte. Erst mit der Anrufung des Gerichts im Aufenthaltsstaat des Unterhaltspflichtigen kommt es nach Art 4 Abs 3 Satz 1 HUP 2007 zur Anwendung dessen materiellen Unterhaltsrechts.Für die Anknüpfung an das Unterhaltsstatut am gewöhnlichen Aufenthalt des Unterhaltspflichtigen nach Artikel 4, Absatz 3, Satz 1 HUP 2007 kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts, also auf die Verfahrenseinleitung, an. Für rückständigen Unterhalt gilt Artikel 4, Absatz 3, Satz 1 HUP 2007 hingegen nicht; maßgeblich ist dann vielmehr jenes Unterhaltsstatut, welches zu dieser Zeit (jeweils) die Unterhaltsbeziehung zwischen den Parteien regelte. Erst mit der Anrufung des Gerichts im Aufenthaltsstaat des Unterhaltspflichtigen kommt es nach Artikel 4, Absatz 3, Satz 1 HUP 2007 zur Anwendung dessen materiellen Unterhaltsrechts.
Entscheidungstexte
- 6 Ob 224/18m
Entscheidungstext OGH 27.02.2019 6 Ob 224/18m
- 4 Ob 143/20p
Entscheidungstext OGH 26.01.2021 4 Ob 143/20p
Vgl
- 4 Ob 104/24h
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 22.10.2024 4 Ob 104/24h
vgl
- 9 Ob 110/24b
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 26.08.2025 9 Ob 110/24b
vgl
- 3 Ob 75/26i
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 20.07.2026 3 Ob 75/26i
vgl
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132584
Zuletzt aktualisiert am
30.07.2026
Dokumentnummer
JJR_20190227_OGH0002_0060OB00224_18M0000_001