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Rechtssatz RS0132588

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0132588

Geschäftszahl

2Ob179/18i

Entscheidungsdatum

28.03.2019

Rechtssatz

Haben Eheleute ihren Haushalt einvernehmlich und dauerhaft so gestaltet, dass dort auch ein nicht unterhaltsberechtigter Angehöriger mitversorgt wird, ist im Fall der Verletzung der haushaltsführenden Person auch der auf diesen Haushaltsangehörigen entfallende Anteil des Schadens zu ersetzen.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 179/18i
    Entscheidungstext OGH 28.03.2019 2 Ob 179/18i
    Beisatz: Dabei handelt es sich nicht um einen Drittschaden, weil der im Verlust der Arbeitskraft bestehende Primärschaden ausschließlich beim Haushaltsführer eingetreten ist. (T1); Veröff: SZ 2019/28

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132588

Im RIS seit

04.06.2019

Zuletzt aktualisiert am

07.06.2021

Dokumentnummer

JJR_20190328_OGH0002_0020OB00179_18I0000_001