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Rechtssatz RS0132589

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0132589

Geschäftszahl

2Ob179/18i

Entscheidungsdatum

28.03.2019

Rechtssatz

Die Haushaltsführung zugunsten eines nicht Unterhaltsberechtigten ist sinnvolle Verwertung der eigenen Arbeitskraft, deren wirtschaftlicher Erfolg sich darin äußert, dass die notwendigen Dienstleistungen nicht durch Dritte erbracht werden müssen. Für die Ersatzfähigkeit des daraus resultierenden Verdienstentgangs der Klägerin kommt es daher nicht darauf an, zu welchem Ausmaß von Haushaltstätigkeiten sie familienrechtlich verpflichtet gewesen wäre, sondern nur darauf, welche Tätigkeiten sie ohne den Unfall auch künftig geleistet hätte.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 179/18i
    Entscheidungstext OGH 28.03.2019 2 Ob 179/18i
    Veröff: SZ 2019/28

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132589

Im RIS seit

04.06.2019

Zuletzt aktualisiert am

07.06.2021

Dokumentnummer

JJR_20190328_OGH0002_0020OB00179_18I0000_002