Rechtssatz RS0132589
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0132589
Entscheidungsdatum
28.03.2019
Rechtssatz
Die Haushaltsführung zugunsten eines nicht Unterhaltsberechtigten ist sinnvolle Verwertung der eigenen Arbeitskraft, deren wirtschaftlicher Erfolg sich darin äußert, dass die notwendigen Dienstleistungen nicht durch Dritte erbracht werden müssen. Für die Ersatzfähigkeit des daraus resultierenden Verdienstentgangs der Klägerin kommt es daher nicht darauf an, zu welchem Ausmaß von Haushaltstätigkeiten sie familienrechtlich verpflichtet gewesen wäre, sondern nur darauf, welche Tätigkeiten sie ohne den Unfall auch künftig geleistet hätte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132589
Zuletzt aktualisiert am
07.06.2021
Dokumentnummer
JJR_20190328_OGH0002_0020OB00179_18I0000_002