Rechtssatz RS0132648
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0132648
Entscheidungsdatum
28.05.2019
Rechtssatz
Schutz- und Sorgfaltspflichten aufgrund eines nachvertraglichen Schuldverhältnisses müssen durch einen inneren Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gerechtfertigt sein. Bei der Prüfung, wann ein nachvertraglicher Kontakt in einen deliktischen Zufallskontakt übergeht, kommt es auf die zeitliche, örtliche und funktionale Nähe der schädigenden Handlung zu dem Vertragsverhältnis, ausgelegt nach der Übung des redlichen Verkehrs, an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132648
Zuletzt aktualisiert am
30.08.2021
Dokumentnummer
JJR_20190528_OGH0002_0040OB00013_19V0000_001