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Rechtssatz RS0133053

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0133053

Geschäftszahl

6Ob105/19p; 6Ob166/19h

Entscheidungsdatum

20.02.2020

Rechtssatz

Das Konzept der wirtschaftlichen Einheit findet auch auf gemeinsam beherrschte Unternehmen Anwendung. Mehrere Muttergesellschaften können derart zusammenwirken, dass sie gemeinsam einen beherrschenden Einfluss auf ein anderes Unternehmen ausüben können.

Ein Gemeinschaftsunternehmen kann daher mit jeder seiner Mütter ein einheitliches Unternehmen im Sinn, wenn die Mütter derart zusammenwirken, dass sie gemeinsam einen beherrschenden Einfluss auf das Gemeinschaftsunternehmen ausüben können. Entscheidend ist jeweils, wie weit die Leitung des Gemeinschaftsunternehmens durch gesellschafts- oder konsortialvertragliche Regelungen oder sonstige rechtliche oder tatsächliche Umstände vergemeinschaftet ist. Verbleibt dem Gemeinschaftsunternehmen ein eigenständiger Handlungsbereich der Geschäftsführung, ist das Konzernprivileg nicht anzuwenden (zB wenn es im laufenden Geschäftsbetrieb frei von Weisungen einer Muttergesellschaft agieren kann).

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 105/19p
    Entscheidungstext OGH 19.12.2019 6 Ob 105/19p
    Veröff: SZ 2019/126
  • 6 Ob 166/19h
    Entscheidungstext OGH 20.02.2020 6 Ob 166/19h

Schlagworte

Muttergesellschaft, wirtschaftliche Einheit, beherrschender Einfluss, Konzernprivileg, Gesellschaftsvertrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0133053

Im RIS seit

13.05.2020

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2021

Dokumentnummer

JJR_20191219_OGH0002_0060OB00105_19P0000_003