Rechtssatz RS0133053
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0133053
Entscheidungsdatum
20.02.2020
Rechtssatz
Das Konzept der wirtschaftlichen Einheit findet auch auf gemeinsam beherrschte Unternehmen Anwendung. Mehrere Muttergesellschaften können derart zusammenwirken, dass sie gemeinsam einen beherrschenden Einfluss auf ein anderes Unternehmen ausüben können.
Ein Gemeinschaftsunternehmen kann daher mit jeder seiner Mütter ein einheitliches Unternehmen im Sinn, wenn die Mütter derart zusammenwirken, dass sie gemeinsam einen beherrschenden Einfluss auf das Gemeinschaftsunternehmen ausüben können. Entscheidend ist jeweils, wie weit die Leitung des Gemeinschaftsunternehmens durch gesellschafts- oder konsortialvertragliche Regelungen oder sonstige rechtliche oder tatsächliche Umstände vergemeinschaftet ist. Verbleibt dem Gemeinschaftsunternehmen ein eigenständiger Handlungsbereich der Geschäftsführung, ist das Konzernprivileg nicht anzuwenden (zB wenn es im laufenden Geschäftsbetrieb frei von Weisungen einer Muttergesellschaft agieren kann).
Schlagworte
Muttergesellschaft, wirtschaftliche Einheit, beherrschender Einfluss, Konzernprivileg, Gesellschaftsvertrag
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0133053
Zuletzt aktualisiert am
28.07.2021
Dokumentnummer
JJR_20191219_OGH0002_0060OB00105_19P0000_003