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Entscheidung 6 Ob 105/19p×

Entscheidung 6 Ob 105/19p

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0060175 Rechtssatz 22.11.1988Zivilrecht
Die Treuepflicht des Gesellschafters einer GmbH gebietet eine angemessene Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Mitgesellschafter auch bei Ausübung des Stimmrechts in der Generalversammlung.
RS0080302 Rechtssatz 29.08.1995Zivilrecht
Gestaltet ein Hauptversammlungsbeschluss sachlich verschiedene Materien, die keine untrennbare Einheit bilden und deshalb auch Gegenstand mehrerer voneinander gesonderter Beschlüsse sein könnten, so wirkt sich die Nichtigkeit bloß eines der (trennbaren) Tei …
RS0086644 Rechtssatz 17.10.1995Zivilrecht
Das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung kennt bei Interessenkollisionen kein generelles Stimmverbot.
RS0108892 Rechtssatz 25.11.1997Zivilrecht
Mangelt es an der Feststellung eines bestimmten Beschlussergebnisses durch einen kraft Gesellschafterbeschlusses eindeutig legitimierten Vorsitzenden oder gingen die Gesellschafter bei Schluss der Generalversammlung nicht übereinstimmend von einem bestimmte …
RS0117536 Rechtssatz 10.03.2003Zivilrecht
Der Einstieg in die Zusammenschlusskontrolle wird von abstrakten Prüfungskriterien abhängig gemacht. Allein die Wahrnehmung von bereits bisher aufgrund von Gesellschaftsrechten bestehenden Möglichkeiten kann unter keinen der Zusammenschlusstatbestände des § …
RS0129182 Rechtssatz 27.01.2014Zivilrecht
Die Prüfung eines Sachverhalts als Zusammenschluss schließt parallele Prüfung der für den Zusammenschluss tatbestandsmäßigen Sachverhaltselemente als Kartell aus. Außerhalb des fusionskontrollrechtlichen Prüfungsgegenstands bleibt die Anwendung von § 1 Kart …
RS0133051 Rechtssatz 19.12.2019Zivilrecht
Die Klage auf Feststellung des Ergebnisses einer Beschlussfassung der Generalversammlung ist gegen die Gesellschaft zu erheben. Das Feststellungsurteil wirkt für und gegen sämtliche Gesellschafter. Ob die Klage fristgebunden ist, bleibt offen.
RS0133052 Rechtssatz 19.12.2019Zivilrecht
Die Drogeriefachmärkte stehen untereinander in einem engen Wettbewerbsverhältnis, während sie den Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen gegenüber entfernte Wettbewerber sind.
RS0133053 Rechtssatz 19.12.2019Zivilrecht
Das Konzept der wirtschaftlichen Einheit findet auch auf gemeinsam beherrschte Unternehmen Anwendung. Mehrere Muttergesellschaften können derart zusammenwirken, dass sie gemeinsam einen beherrschenden Einfluss auf ein anderes Unternehmen ausüben können. Ein …
RS0133054 Rechtssatz 19.12.2019Zivilrecht
Die rückwirkende Anwendung von EU-Recht auf vor dem EU-Beitritt Österreichs erfolgte Zusammenschlüsse ist ausgeschlossen. Ein nach der Rechtslage vor dem EU-Beitritt Österreichs wirksamer Kontrollerwerb an einem Unternehmen unterliegt daher nicht der Verhal …