Rechtssatz RS0129182
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0129182
Entscheidungsdatum
21.10.2022
Rechtssatz
Die Prüfung eines Sachverhalts als Zusammenschluss schließt parallele Prüfung der für den Zusammenschluss tatbestandsmäßigen Sachverhaltselemente als Kartell aus. Außerhalb des fusionskontrollrechtlichen Prüfungsgegenstands bleibt die Anwendung von § 1 KartG möglich: Die Prüfungskompetenz nach § 1 KartG umfasst nur, was nicht bereits im Fusionskontrollverfahren geprüft worden ist. Der ex post-Prüfung nach § 1 KartG unterliegen Formen der Zusammenarbeit, bei denen die beteiligten Unternehmen unter Aufrechterhaltung ihrer wirtschaftlichen Selbständigkeit direkt auf das Marktergebnis Einfluss nehmen, indem sie Absprachen mit unmittelbaren Konsequenzen für Preise, Produktionsmengen und Qualität treffen. Bei strukturellen Vorgängen ist demgegenüber eine ex ante-Prüfung in Form der Zusammenschlusskontrolle geboten.Die Prüfung eines Sachverhalts als Zusammenschluss schließt parallele Prüfung der für den Zusammenschluss tatbestandsmäßigen Sachverhaltselemente als Kartell aus. Außerhalb des fusionskontrollrechtlichen Prüfungsgegenstands bleibt die Anwendung von Paragraph eins, KartG möglich: Die Prüfungskompetenz nach Paragraph eins, KartG umfasst nur, was nicht bereits im Fusionskontrollverfahren geprüft worden ist. Der ex post-Prüfung nach Paragraph eins, KartG unterliegen Formen der Zusammenarbeit, bei denen die beteiligten Unternehmen unter Aufrechterhaltung ihrer wirtschaftlichen Selbständigkeit direkt auf das Marktergebnis Einfluss nehmen, indem sie Absprachen mit unmittelbaren Konsequenzen für Preise, Produktionsmengen und Qualität treffen. Bei strukturellen Vorgängen ist demgegenüber eine ex ante-Prüfung in Form der Zusammenschlusskontrolle geboten.
Entscheidungstexte
- 16 Ok 11/13
Entscheidungstext OGH 27.01.2014 16 Ok 11/13
Veröff: SZ 2014/5
- 6 Ob 105/19p
Entscheidungstext OGH 19.12.2019 6 Ob 105/19p
Veröff: SZ 2019/126
- 6 Ob 166/19h
Entscheidungstext OGH 20.02.2020 6 Ob 166/19h
- 16 Ok 2/22p
Entscheidungstext OGH 21.10.2022 16 Ok 2/22p
Vgl; Beisatz: Hier: Wettbewerbswidrige Vereinbarung iSd § 1 KartG (Aufteilung des österreichischen Markts durch die Entsprechung der Aufforderung, Exporte nach Österreich nicht auszudehnen). (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129182
Zuletzt aktualisiert am
18.01.2023
Dokumentnummer
JJR_20140127_OGH0002_0160OK00011_1300000_003