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Entscheidung 16 Ok 11/13×

Entscheidung 16 Ok 11/13

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0063572 Rechtssatz 14.03.1995Zivilrecht
Das Wesen der Unternehmenskonzentration - und gleichzeitig deren entscheidender Unterschied zu Kartellen - besteht gerade darin, dass zwei oder mehrere Unternehmen unter Aufgabe ihrer wirtschaftlichen Selbständigkeit in auf Dauer berechneter Weise unter ein …
RS0106038 Rechtssatz 09.12.1996Zivilrecht
Eine Höchstpreisvereinbarung, die eine funktionsnotwendige Nebenbestimmung einer im übrigen kartellrechtlich neutralen Vereinbarung ist, macht diese kartellrechtlich nicht relevant, selbst wenn sie sich rein theoretisch als Marktzutrittsschranke für Mitbewe …
RS0111303 Rechtssatz 15.12.1998Zivilrecht
Zur Abgrenzung eines kooperativen und eines konzentrativen Gemeinschaftsunternehmens (Kartell oder Zusammenschluss) und zur Abgrenzung von der neugefassten Fusionskontrollverordnung des Rates Nr 1310 vom 30. 6. 1997, ABl 97/L 180/1.
RS0111308 Rechtssatz 15.12.1998Zivilrecht
Eine Koordinierung des Wettbewerbsverhaltens wird nur dann angenommen, wenn dieses von den beteiligten Unternehmen beabsichtigt ist. In diesem Fall müsste die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens nach § 23 KartG als Absichtskartell genehmigt werden.
RS0117535 Rechtssatz 10.03.2003Zivilrecht
Aufgabe der Zusammenschlusskontrolle ist die Erhaltung einer Marktstruktur mit einer möglichst großen Anzahl "selbständiger" Marktteilnehmer und das daraus resultierende Potential zum Wettbewerb, nicht aber das konkrete Verhalten der Marktteilnehmer. Inwiew …
RS0124392 Rechtssatz 17.12.2008Zivilrecht
Der Tatbestand des § 7 Abs 2 KartG erfasst nur originäre Neugründungen. Der Erwerb von gemeinsamer Kontrolle durch zwei Unternehmer an einem bereits operativ tätigen Zielunternehmen verwirklicht daher nicht den Zusammenschlusstatbestand des § 7 Abs 2 KartG, …
RS0129180 Rechtssatz 27.01.2014Zivilrecht
Die Tatbestände des § 7 Abs 1 KartG verlangen die Einflussnahme auf ein bereits bestehendes Unternehmen bzw im Rahmen des § 7 Abs 1 Z 1 KartG eines wesentlichen Unternehmensteils. Als „wesentlicher Teil“ eines Unternehmens werden auch Kundenlisten, Geschäft …
RS0129181 Rechtssatz 27.01.2014Zivilrecht
§ 7 Abs 2 KartG setzt - im Gegensatz zu den Tatbeständen des § 7 Abs 1 KartG - die Gründung eines neuen Marktteilnehmers voraus.
RS0129182 Rechtssatz 27.01.2014Zivilrecht
Die Prüfung eines Sachverhalts als Zusammenschluss schließt parallele Prüfung der für den Zusammenschluss tatbestandsmäßigen Sachverhaltselemente als Kartell aus. Außerhalb des fusionskontrollrechtlichen Prüfungsgegenstands bleibt die Anwendung von § 1 Kart …