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Rechtssatz RS0117536×

Rechtssatz RS0117536

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0117536

Entscheidungsdatum

19.12.2019

Rechtssatz

Der Einstieg in die Zusammenschlusskontrolle wird von abstrakten Prüfungskriterien abhängig gemacht. Allein die Wahrnehmung von bereits bisher aufgrund von Gesellschaftsrechten bestehenden Möglichkeiten kann unter keinen der Zusammenschlusstatbestände des Paragraph 41, KartG subsumiert werden. Paragraph 41, erfasst nur den konkreten Rechtserwerb oder Herrschaftserwerb. Daraus ergibt sich, dass die Ausübung bestehender gesellschaftsrechtlicher Machtbefugnisse regelmäßig nicht der Zusammenschlusskontrolle unterliegt; das entscheidende Kriterium ist vielmehr die Veränderung der internen Machtverhältnisse.

Entscheidungstexte

  • 16 Ok 20/02
    Entscheidungstext OGH 10.03.2003 16 Ok 20/02
  • 16 Ok 49/05
    Entscheidungstext OGH 27.02.2006 16 Ok 49/05
    Vgl auch; Beisatz: Die Zielrichtung der Zusammenschlusskontrolle liegt darin, präventiv das Interesse der Allgemeinheit an der Aufrechterhaltung einer „österreichischen" Marktstruktur - mag sich diese auch etwa als Teil eines Weltmarktes präsentieren - zu gewährleisten, die einen funktionierenden Wettbewerb verspricht. Es soll eine entsprechende Anzahl an potentiell mit einander konkurrierenden „selbständigen Marktteilnehmern" auf diesem Markt erhalten bleiben. Danach ist auch die Frage der „Inlandswirkung" zu beurteilen. Bei allfälligen Wettbewerbsbeschränkungen, die von ausländischen Unternehmen ausgehen, rechtfertigt nur eine unmittelbare Inlandsauswirkung die Anwendung des nationalen Kartellrechts. (T1)
  • 6 Ob 105/19p
    Entscheidungstext OGH 19.12.2019 6 Ob 105/19p
    Veröff: SZ 2019/126

Schlagworte

Zusammenschluss Bahn/Post

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117536

Im RIS seit

09.04.2003

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2021

Dokumentnummer

JJR_20030310_OGH0002_0160OK00020_0200000_002