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Rechtssatz RS0133127

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0133127

Geschäftszahl

16Ok2/20k; 16Ok5/20a

Entscheidungsdatum

25.01.2021

Rechtssatz

Geprüft wird von den Kartellgerichten im Rahmen des Zusammenschlusskontrollverfahrens, ob eine marktbeherrschende Stellung entstehen oder verstärkt werden kann. Keine Aufgabe des Zusammenschlusskontrollverfahrens ist es dagegen, über die Wirksamkeit oder Gültigkeit von Erwerbsvorgängen im Sinne des Kartellrechts abzusprechen. Soweit ein angemeldeter Erwerbsvorgang deshalb als „hypothetisch“ einzustufen ist, ist seine Anmeldung unzulässig; soweit dies nicht der Fall ist, wird mit der Entscheidung der Kartellgerichte nicht über die Frage der Wirksamkeit und Gültigkeit der ihm  zugrundeliegenden Vorgänge abgesprochen, und zwar auch nicht als Vorfrage, sondern es werden lediglich die Auswirkungen des Erwerbsvorgangs auf den betroffenen Markt aus wettbewerbsrechtlicher Sicht beurteilt.

Entscheidungstexte

  • 16 Ok 2/20k
    Entscheidungstext OGH 29.05.2020 16 Ok 2/20k
  • 16 Ok 5/20a
    Entscheidungstext OGH 25.01.2021 16 Ok 5/20a

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133127

Im RIS seit

24.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2021

Dokumentnummer

JJR_20200529_OGH0002_0160OK00002_20K0000_003