Rechtssatz RS0133215
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0133215
Entscheidungsdatum
02.07.2020
Rechtssatz
Für die Kommunikation in sozialen Netzwerken, wie insbesondere auf Twitter, ist die ausgeprägte Flüchtigkeit der Meinungsäußerung typisch. Die Mitteilungen sind einfach gestaltet, werden nur flüchtig betrachtet und folgen kurzfristigen Aufmerksamkeitsregeln.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133215
Zuletzt aktualisiert am
22.10.2020
Dokumentnummer
JJR_20200702_OGH0002_0040OB00031_20T0000_001