Rechtssatz RS0133272
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0133272
Entscheidungsdatum
23.09.2020
Rechtssatz
In einer Einrichtung mit betagten Bewohnern und einem damit erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf nach einer COVID-19-Infektion kann die Einzelisolierung eines Bewohners eine nach § 4 HeimAufG zulässige Freiheitsbeschränkung sein.In einer Einrichtung mit betagten Bewohnern und einem damit erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf nach einer COVID-19-Infektion kann die Einzelisolierung eines Bewohners eine nach Paragraph 4, HeimAufG zulässige Freiheitsbeschränkung sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133272
Zuletzt aktualisiert am
31.05.2023
Dokumentnummer
JJR_20200923_OGH0002_0070OB00151_20M0000_001