Rechtssatz RS0133361
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0133361
Entscheidungsdatum
25.11.2020
Rechtssatz
Der Abschluss eines Gesellschaftsvertrags ist dann unternehmensbezogen, wenn er von einem Unternehmer im Rahmen seines Unternehmensbetriebs oder von einem Formunternehmer vorgenommen wird. Der Gesellschaftsvertrag ist demnach dann ein unternehmensbezogenes Rechtsgeschäft, wenn er für zumindest einen Gesellschafter zum Betrieb seines Unternehmens gehört.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133361
Zuletzt aktualisiert am
05.06.2023
Dokumentnummer
JJR_20201125_OGH0002_0060OB00219_20D0000_001