Rechtstracker.at
Entscheidung 6 Ob 219/20d×

Entscheidung 6 Ob 219/20d

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0032136 Rechtssatz 12.02.1931Zivilrecht
Die Konventionalstrafe ist nicht von Amts wegen zu mäßigen.
RS0032156 Rechtssatz 24.11.1966Zivilrecht
Die Vertragsstrafe kann nicht unter die Höhe des tatsächlichen Schadens herabgesetzt werden.
RS0034478 Rechtssatz 15.05.1979Zivilrecht
Eine zwischen den Gesellschaftern vereinbarte Vertragsstrafe unterliegt nicht der kurzen Verjährungszeit des § 113 Abs 3 HGB, sondern der des § 1489 ABGB; sie läuft für jedes verbotswidrige Geschäft besonders.
RS0061729 Rechtssatz 18.02.1959Zivilrecht
Mangels ausdrücklicher Vereinbarung trifft einen ausgeschiedenen Gesellschafter nicht mehr die Verpflichtung des § 112 HGB (Konkurrenzverbot). Er kann daher auch nicht zu den in § 113 HGB vorgesehenen Leistungen herangezogen werden.
RS0061731 Rechtssatz 15.05.1979Zivilrecht
Die Regelung des Wettbewerbsverbotes ist in jeder Richtung der freien Gestaltung unter den Gesellschaftern überlassen. Es steht ihnen frei, Vertragsstrafen zu vereinbaren, aber auch, daß solche nicht von der Gesellschaft, sondern von einem Gesellschafter im …
RS0112216 Rechtssatz 29.06.1999Zivilrecht
Ist durch eine Vertragsverletzung (noch) kein realer - materieller oder immaterieller - Schaden eingetreteten, so ist der Mäßigung einer Konventionalstrafe der im Zeitpunkt deren Vereinbarung bei einer ex-ante-Betrachtung als möglich denkbare Schaden zugrun …
RS0133361 Rechtssatz 25.11.2020Zivilrecht
Der Abschluss eines Gesellschaftsvertrags ist dann unternehmensbezogen, wenn er von einem Unternehmer im Rahmen seines Unternehmensbetriebs oder von einem Formunternehmer vorgenommen wird. Der Gesellschaftsvertrag ist demnach dann ein unternehmensbezogenes …