Rechtssatz RS0133415
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0133415
Entscheidungsdatum
17.09.2020
Rechtssatz
Der Bauherr kann sich gegenüber geschädigten Arbeitnehmern nicht auf die nur mündlich oder konkludent erfolgte Bestellung eines Baustellenkoordinators berufen. Vielmehr haftet er in diesem Fall selbst für die Verletzung von Pflichten, die nach dem BauKG den Koordinator träfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133415
Zuletzt aktualisiert am
09.02.2021
Dokumentnummer
JJR_20200917_OGH0002_0020OB00093_20W0000_001