Rechtssatz RS0133440
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0133440
Entscheidungsdatum
22.12.2020
Rechtssatz
Pauschalierte Land- und Forstwirte iSd Art 295 ff MwStSyst‑RL können keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung tätigen; sie erbringen vielmehr im Ursprungsland steuerbare und steuerpflichtige Lieferungen. Eine in einer Rechnung ausgewiesene Steuer ist für den ausländischen unternehmerischen Erwerber eine im Land des liefernden Land- und Forstwirts erstattungsfähige Vorsteuer; hingegen kann im Land des Erwerbers diese Vorsteuer nicht erstattet werden.Pauschalierte Land- und Forstwirte iSd Artikel 295, ff MwStSyst‑RL können keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung tätigen; sie erbringen vielmehr im Ursprungsland steuerbare und steuerpflichtige Lieferungen. Eine in einer Rechnung ausgewiesene Steuer ist für den ausländischen unternehmerischen Erwerber eine im Land des liefernden Land- und Forstwirts erstattungsfähige Vorsteuer; hingegen kann im Land des Erwerbers diese Vorsteuer nicht erstattet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133440
Zuletzt aktualisiert am
01.04.2021
Dokumentnummer
JJR_20201222_OGH0002_0040OB00058_20P0000_001