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Entscheidung 4 Ob 58/20p

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0014810 Rechtssatz 28.11.1962Zivilrecht
Die Geltendmachung von Arglist enthält die Anfechtung wegen Irrtums.
RS0014882 Rechtssatz 08.10.1975Zivilrecht
Derjenige, der den Irrtum eines anderen schuldhaft und rechtswidrig, wenn auch bloß fahrlässig, veranlasste, ist diesem gegenüber schadenersatzpflichtig (ausdrückl Abl v SZ 36/22, SZ 39/56, 7 Ob 175/66, 8 Ob 166/65 sowie Gschnitzer in Klang 2. Auflage IV/1, …
RS0014885 Rechtssatz 08.10.1975Zivilrecht
Mögliche Geschäftspartner treten schon mit der Kontaktaufnahme in ein beiderseitiges vorvertragliches Schuldverhältnis, das die Beteiligten insbesondere verpflichtet, einander über die Beschaffenheit der in Aussicht genommenen Leistungsgegenstände aufzuklär …
RS0014904 Rechtssatz 07.02.1973Zivilrecht
Der sogenannte Kalkulationsirrtum betrifft in der Regel nicht die rechtsgeschäftliche Erklärung selbst, sondern nur Umstände, die dieser vorausgegangen sind, und damit nur den Beweggrund. Wenn jedoch die Kalkulation zum Gegenstand de entscheidenden Vertrags …
RS0014927 Rechtssatz 06.11.1986Zivilrecht
Wird die Kalkulation als solche zum Inhalt des Geschäftes gemacht, was eine Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen und Einvernehmen darüber voraussetzt, dass das Geschäft zu diesen Bedingungen auf der Basis dieser Kalkulation erfolge, so handelt es sich bei …
RS0016134 Rechtssatz 23.11.1965Zivilrecht
Die Rechnung ist ebenso wie die Quittung eine Beweisurkunde, die nicht den Irrtumsregeln unterliegt, die nur für Rechtsgeschäfte gelten. Der Verkäufer ist daher trotz der fehlerhaften Rechnung nicht gehindert, den vereinbarten Kaufpreis zu fordern.
RS0016215 Rechtssatz 21.06.1961Zivilrecht
Bei Beurteilung der Frage, wann dem Partner des Irrenden dessen Irrtum "aus den Umständen offenbar auffallen musste" ( § 871 ABGB ), ist nicht auf das subjektive Wissen, bzw das Verschulden des Partners des Irrenden abzustellen; es genügt für das Eingreifen …
RS0016229 Rechtssatz 05.03.1969Zivilrecht
Auch ein gemeinsamer Irrtum, also die unrichtige Vorstellung beider Parteien von der Wirklichkeit, berechtigt zur Anfechtung des Vertrages nur dann, wenn der Irrtum die Hauptsache oder eine wesentliche Beschaffenheit derselben betrifft.
RS0016253 Rechtssatz 02.10.1957Zivilrecht
Gemäß §§ 877, 1487 ABGB muss das Anfechtungsrecht seitens des Irrenden gerichtlich geltend gemacht werden, doch kann dies auch in der Form geschehen, dass der Irrende unter der Behauptung der Ungültigkeit des Geschäftes auf Rückstellung der von ihm bewirkte …
RS0037922 Rechtssatz 09.07.1992Zivilrecht
Auch die Beträge, die der veräußernde Unternehmer gemäß § 12 Abs 14 UStG gesondert ausweisen darf, sind aber grundsätzlich nur ein Teil des Kaufpreises. Die Berechtigung zur gesonderten Ausweisung erfolgte nur aus umsatzsteuerrechtlichen Gründen. Der § 12 A …
RS0038032 Rechtssatz 26.06.1979Zivilrecht
Für die Klage des Erstehers gegenüber dem Verpflichteten auf Rechnungsausstellung gemäß § 11 Abs 1 UStG 1972 ist das Rechtsschutzbedürfnis gegeben, da es keineswegs sicher ist, dass die Finanzbehörden einem Ansuchen um Vorsteuerabzug bereits auf Grund des B …
RS0038198 Rechtssatz 19.03.1975Zivilrecht
Der Begriff des Entgeltes hat durch die Änderung des Umsatzsteuersystems keine Wandlung erfahren. Der vom Unternehmer geforderte Preis für seine Leistung ist nach wie vor der "Bruttopreis", enthält also die USt, falls nicht etwas anderes vereinbart ist oder …
RS0038212 Rechtssatz 19.03.1975Zivilrecht
Wenn im Kaufvertrag nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass die MWSt zum Kaufpreis hinzukomme, ist der Käufer, wenn sich nicht ein abweichender Handelsbrauch in der bestimmten Branche entwickelt hat, nicht verpflichtet, die MWSt neben dem vereinbarten Kau …
RS0053188 Rechtssatz 22.02.1995Zivilrecht
Offenbar auffallen muss ein Irrtum, wenn er bei verkehrsüblicher Sorgfalt erkennbar gewesen wäre oder der Partner wenigstens Verdacht hätte schöpfen müssen.
RS0113455 Rechtssatz 27.04.2000Zivilrecht
Mangels einer Leitfunktion in Steuersachen gemäß § 528 Abs 1 ZPO (hier in Verbindung mit § 37 Abs 3 Z 16 MRG) ist der Oberste Gerichtshof nur zur Korrektur grober Beurteilungsfehler der Vorinstanzen aus Gründen der Rechtseinheit und Rechtssicherheit berufen.
RS0118709 Rechtssatz 29.03.2004Zivilrecht
Wird die Entscheidung der zweiten Instanz auch auf eine selbständig tragfähige Hilfsbegründung gestützt, muss auch diese im außerordentlichen Rechtsmittel bekämpft werden.
RS0133440 Rechtssatz 22.12.2020Zivilrecht
Pauschalierte Land- und Forstwirte iSd Art 295 ff MwStSyst‑RL können keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung tätigen; sie erbringen vielmehr im Ursprungsland steuerbare und steuerpflichtige Lieferungen. Eine in einer Rechnung ausgewiesene Steuer …