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Rechtssatz RS0133445

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0133445

Geschäftszahl

4Ob182/20y

Entscheidungsdatum

10.12.2020

Rechtssatz

Rechtmäßige Verfügungsgewalt erfordert die rechtliche Legitimation der tatsächlich ausgeübten Kontrolle. Rechtmäßig ist die Verfügungsgewalt jedenfalls dann, wenn das Geschäftsgeheimnis originär im Unternehmen des Inhabers entwickelt wurde. Rechtmäßig ist sie aber auch dann, wenn die Berechtigung vertraglich vom bisherigen Inhaber abgeleitet wird.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 182/20y
    Entscheidungstext OGH 10.12.2020 4 Ob 182/20y
    Die abgeleitete Befugnis braucht nach zutreffender Ansicht keine ausschließliche zu sein. (T1); Veröff: SZ 2020/118

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133445

Im RIS seit

01.03.2021

Zuletzt aktualisiert am

05.06.2023

Dokumentnummer

JJR_20201210_OGH0002_0040OB00182_20Y0000_004