Rechtssatz RS0133445
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0133445
Entscheidungsdatum
10.12.2020
Rechtssatz
Rechtmäßige Verfügungsgewalt erfordert die rechtliche Legitimation der tatsächlich ausgeübten Kontrolle. Rechtmäßig ist die Verfügungsgewalt jedenfalls dann, wenn das Geschäftsgeheimnis originär im Unternehmen des Inhabers entwickelt wurde. Rechtmäßig ist sie aber auch dann, wenn die Berechtigung vertraglich vom bisherigen Inhaber abgeleitet wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133445
Zuletzt aktualisiert am
05.06.2023
Dokumentnummer
JJR_20201210_OGH0002_0040OB00182_20Y0000_004