Rechtssatz RS0133635
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0133635
Entscheidungsdatum
19.05.2021
Rechtssatz
Betriebliche Ereignisse, die nicht im Einzelnen, sondern erst in ihrer Gesamtheit eine messbare Gesundheitsstörung zur Folge haben, sind kein Arbeitsunfall, wenn sie in einer über eine Arbeitsschicht hinausgehenden Zeit eintreten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133635
Zuletzt aktualisiert am
04.05.2023
Dokumentnummer
JJR_20210519_OGH0002_010OBS00048_21P0000_001