Rechtssatz RS0133657
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0133657
Entscheidungsdatum
25.03.2021
Rechtssatz
Eine direkte Klage des pflichtteilsberechtigten, erbantrittserklärten Erben auf Ergänzung seines Pflichtteils durch Kürzung des Vermächtnisses iSv § 783 ABGB idF vor ErbRÄG 2015 gegen den Vermächtnisnehmer, dem das Vermächtnis bereits ausgefolgt wurde, ist bereits vor Einantwortung möglich.Eine direkte Klage des pflichtteilsberechtigten, erbantrittserklärten Erben auf Ergänzung seines Pflichtteils durch Kürzung des Vermächtnisses iSv Paragraph 783, ABGB in der Fassung vor ErbRÄG 2015 gegen den Vermächtnisnehmer, dem das Vermächtnis bereits ausgefolgt wurde, ist bereits vor Einantwortung möglich.
Schlagworte
Direktklage; Leistungsklage; Vermächtnisnehmer; Einantwortung; Pflichtteilsberechtigter; Erbe; ausgefolgtes Vermächtnis
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133657
Zuletzt aktualisiert am
27.04.2023
Dokumentnummer
JJR_20210325_OGH0002_0020OB00189_20P0000_001