Rechtstracker.at
Entscheidung 2 Ob 189/20p×

Entscheidung 2 Ob 189/20p

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0012652 Rechtssatz 08.03.1990Zivilrecht
Über Zulässigkeit und Ausmaß der Vermächtniskürzung kann endgültig nur im Rechtsweg entschieden werden ( so schon EvBl 1983/158 ).
RS0012661 Rechtssatz 07.05.1992Zivilrecht
Ist der ergänzungsberechtigte Noterbe zugleich auch Erbe, so kann er die Pflichtteilsergänzung unmittelbar von den Legataren verlangen.
RS0016518 Rechtssatz 17.02.1994Zivilrecht
Der Pflichtteilsberechtigte hat seine Forderung an den Nachlass und nach der Einantwortung an den Erben zu richten und kann in der Regel nicht unmittelbar gegen die Vermächtnisnehmer vorgehen. Er kann aber den Rückforderungsanspruch des Erben pfänden und si …
RS0038849 Rechtssatz 30.04.1975Zivilrecht
Die Möglichkeit der Leistungsklage verdrängt bei gleichem Rechtsschutzeffekt die Feststellungsklage (JBl 1968,206 ua).
RS0112437 Rechtssatz 28.09.1999Zivilrecht
Auf den Todesfall Beschenkte sind den Vermächtnisnehmern gleichzuhalten. Sie sind daher im Regelfall für eine Pflichtteilsklage nicht passiv legitimiert (SZ 69/108). Eine Ausnahme besteht in jenen Fällen, in denen der bedingt erbserklärte Erbe den Reinnachl …
RS0114196 Rechtssatz 25.07.2000Zivilrecht
Die Bindungswirkung gemäß § 42 Abs 3 JN setzt nicht die ausdrückliche Bejahung der maßgebenden Prozessvoraussetzung im Spruch eines Beschlusses voraus. Die Verneinung der Prozessvoraussetzung in den Gründen allein ist der Rechtskraft fähig und kann eine sol …
RS0133657 Rechtssatz 25.03.2021Zivilrecht
Eine direkte Klage des pflichtteilsberechtigten, erbantrittserklärten Erben auf Ergänzung seines Pflichtteils durch Kürzung des Vermächtnisses iSv § 783 ABGB idF vor ErbRÄG 2015 gegen den Vermächtnisnehmer, dem das Vermächtnis bereits ausgefolgt wurde, ist …