Rechtssatz RS0134142
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0134142
Entscheidungsdatum
06.10.2022
Norm
ESAEG §12
RL 2014/49/EU Art6 Abs2
Rechtssatz
Einlagen resultieren auch dann aus „Immobilientransaktionen im Zusammenhang mit privat genutzten Wohnimmobilien“ iSv § 12 Z 1 lit a ESAEG, wenn sie auf der Veräußerung einer von Todes wegen erworbenen Immobilie beruhen, die der Erblasser zu Wohnzwecken genutzt hatte.Einlagen resultieren auch dann aus „Immobilientransaktionen im Zusammenhang mit privat genutzten Wohnimmobilien“ iSv Paragraph 12, Ziffer eins, Litera a, ESAEG, wenn sie auf der Veräußerung einer von Todes wegen erworbenen Immobilie beruhen, die der Erblasser zu Wohnzwecken genutzt hatte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0134142
Zuletzt aktualisiert am
22.11.2022
Dokumentnummer
JJR_20221006_OGH0002_0010OB00241_21D0000_002