Rechtssatz RS0134241
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0134241
Entscheidungsdatum
17.01.2023
Rechtssatz
Es würde einen erheblichen Wertungswiderspruch darstellen, wenn die Verjährung eines subsidiären Anspruchs des Pflichtteilsgläubigers gegen den haftenden Geschenknehmer früher beginnen würde, als jene des Hauptanspruchs. § 765 Abs 2 ABGB weist damit eine planwidrige Lücke auf, die durch analoge Anwendung dieser Bestimmung auf den Anspruch nach § 789 ABGB zu schließen ist.Es würde einen erheblichen Wertungswiderspruch darstellen, wenn die Verjährung eines subsidiären Anspruchs des Pflichtteilsgläubigers gegen den haftenden Geschenknehmer früher beginnen würde, als jene des Hauptanspruchs. Paragraph 765, Absatz 2, ABGB weist damit eine planwidrige Lücke auf, die durch analoge Anwendung dieser Bestimmung auf den Anspruch nach Paragraph 789, ABGB zu schließen ist.
Anmerkung
Siehe zur Verjährung auch RS0133859
Schlagworte
Haftung Geschenknehmer, Verjährungsfrist
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134241
Zuletzt aktualisiert am
01.03.2023
Dokumentnummer
JJR_20230117_OGH0002_0020OB00214_22T0000_001