Rechtssatz RS0134312
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0134312
Entscheidungsdatum
13.01.2026
Rechtssatz
§ 5a Abs 2 Satz 2 KBGG ist dahin teleologisch zu reduzieren, dass ein Elternteil unter den weiteren Voraussetzungen des § 5a Abs 2 KBGG auch während eines Ruhens des Anspruchs einen Änderungsantrag stellen kann, sofern das Ruhen in den von ihm beantragten und gewährten Anspruchszeitraum fällt.Paragraph 5 a, Absatz 2, Satz 2 KBGG ist dahin teleologisch zu reduzieren, dass ein Elternteil unter den weiteren Voraussetzungen des Paragraph 5 a, Absatz 2, KBGG auch während eines Ruhens des Anspruchs einen Änderungsantrag stellen kann, sofern das Ruhen in den von ihm beantragten und gewährten Anspruchszeitraum fällt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134312
Zuletzt aktualisiert am
10.02.2026
Dokumentnummer
JJR_20230321_OGH0002_010OBS00110_22G0000_000