Rechtssatz RS0134328
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0134328
Entscheidungsdatum
20.04.2023
Rechtssatz
Ein Anrainer ist nach § 93 Abs 1 StVO nicht verpflichtet, eine über den Gehsteig hinausreichende Fläche von Schnee zu räumen und zu streuen, auch wenn der Gehsteig schmäler als 1m ist.Ein Anrainer ist nach Paragraph 93, Absatz eins, StVO nicht verpflichtet, eine über den Gehsteig hinausreichende Fläche von Schnee zu räumen und zu streuen, auch wenn der Gehsteig schmäler als 1m ist.
Entscheidungstexte
- 2 Ob 76/23z
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 20.04.2023 2 Ob 76/23z
Die Qualifikation einer von der Fahrbahn abgegrenzten Verkehrsfläche als Gehsteig kann wegen der im Gesetz erforderlichen Bestimmung für den Fußgängerverkehr durchaus an einer sehr geringen Breite des Wegs scheitern. (T1)
Schlagworte
Räumpflicht, Streupflicht, Streuung, Winterdienst, Fußgänger, Fußgängerverkehr, Gehsteigfläche, Mindestbreite
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134328
Zuletzt aktualisiert am
23.05.2023
Dokumentnummer
JJR_20230516_OGH0002_0020OB00076_23Z0000_000