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Rechtssatz RS0134450×

Rechtssatz RS0134450

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0134450

Geschäftszahl

4Ob71/23d

Entscheidungsdatum

27.06.2023

Rechtssatz

Eine Wohnung, die vom Ehegatten nie bewohnt wurde und dafür auch nie vorgesehen war, ist keine geschützte Wohnung iSd Paragraph 97, ABGB, da sie vom verfügungsberechtigten Ehegatten dem wohnungsbedürftigen gerade nicht zur Verfügung gestellt worden ist.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 71/23d
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 27.06.2023 4 Ob 71/23d
    hier: Gegenstand waren eine bereits vor gerichtlicher Geltendmachung aufgegebene Ehewohnung sowie eine Wohnung, die nie als Ehewohnung bestimmt war. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134450

Im RIS seit

08.09.2023

Zuletzt aktualisiert am

08.09.2023

Dokumentnummer

JJR_20230627_OGH0002_0040OB00071_23D0000_000