Rechtssatz RS0134450
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0134450
Entscheidungsdatum
27.06.2023
Rechtssatz
Eine Wohnung, die vom Ehegatten nie bewohnt wurde und dafür auch nie vorgesehen war, ist keine geschützte Wohnung iSd § 97 ABGB, da sie vom verfügungsberechtigten Ehegatten dem wohnungsbedürftigen gerade nicht zur Verfügung gestellt worden ist.Eine Wohnung, die vom Ehegatten nie bewohnt wurde und dafür auch nie vorgesehen war, ist keine geschützte Wohnung iSd Paragraph 97, ABGB, da sie vom verfügungsberechtigten Ehegatten dem wohnungsbedürftigen gerade nicht zur Verfügung gestellt worden ist.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 71/23d
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 27.06.2023 4 Ob 71/23d
hier: Gegenstand waren eine bereits vor gerichtlicher Geltendmachung aufgegebene Ehewohnung sowie eine Wohnung, die nie als Ehewohnung bestimmt war. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134450
Zuletzt aktualisiert am
08.09.2023
Dokumentnummer
JJR_20230627_OGH0002_0040OB00071_23D0000_000