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Entscheidung 4 Ob 71/23d×

Entscheidung 4 Ob 71/23d

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0005961 Rechtssatz 27.05.1987Zivilrecht
Der wohnungsbedürftige Ehegatte hat nach § 97 ABGB gegen den anderen, soweit dieser über "die Wohnung verfügungsberechtigt" ist, nicht bloß einen Anspruch auf Unterlassung und bei schuldhafter Pflichtverletzung auf Schadenersatz, sondern auch einen Leistung …
RS0009525 Rechtssatz 20.03.1980Zivilrecht
Die Bestimmung des § 97 ABGB n. F. gilt nicht nur für eine von beiden Ehegatten bewohnte Ehewohnung, sondern auch für eine Wohnung, die von den Ehegatten nicht mehr gemeinsam bewohnt wird, ja selbst für eine Wohnung, die von den Ehegatten niemals gemeinsam …
RS0047289 Rechtssatz 16.09.1981Zivilrecht
Nicht jede von einem Ehegatten während der Ehe in Benützung genommene Wohnung ist Ehewohnung. Das folgt nunmehr schon aus dem im § 92 Abs 2 ABGB geregelten Fall. Andererseits mangelt einer Wohnung nicht schon deshalb die rechtliche Eigenschaft einer Ehewohn …
RS0106429 Rechtssatz 12.06.1996Zivilrecht
Der Ehegatte, der die Ehewohnung verlassen hat, kann und muss nach Wegfall des Trennungsgrundes wieder dorthin zurückkehren (so schon SZ 50/78).
RS0113119 Rechtssatz 25.01.2000Zivilrecht
Der auch im Aufteilungsverfahren nach den §§ 81 ff EheG fortwirkende Benützungsanspruch an der Ehewohnung nach § 97 ABGB setzt eine Verfügungsberechtigung des anderen Ehegatten an der Wohnung voraus. Diese Verfügungsberechtigung kann auf Eigentum, Wohnungse …
RS0119483 Rechtssatz 20.10.2004Zivilrecht
Der Anspruch nach § 97 ABGB ist ein Anspruch auf Erhaltung der Wohnmöglichkeit des wohnungsbedürftigen Ehegatten gegen den anderen Ehegatten, der den wohnungsbedürftigen Ehegatten vor einer Räumungsklage schützen soll. Der verfügungsberechtigte Ehegatte dar …
RS0134450 Rechtssatz 27.06.2023Zivilrecht
Eine Wohnung, die vom Ehegatten nie bewohnt wurde und dafür auch nie vorgesehen war, ist keine geschützte Wohnung iSd § 97 ABGB, da sie vom verfügungsberechtigten Ehegatten dem wohnungsbedürftigen gerade nicht zur Verfügung gestellt worden ist.
RS0134451 Rechtssatz 27.06.2023Zivilrecht
Wenn ein Ehegatte bei gesonderter Wohnungsnahme die Ehewohnung verlässt, darf der verbleibende Ehepartner diese in der Zwischenzeit nicht aufgeben, weil jeder Ehepartner das Recht behält, die Ehewohnung jederzeit und ohne Einholung der Zustimmung oder Gesta …
RS0134452 Rechtssatz 27.06.2023Zivilrecht
Wenn ein Ehepartner auszieht um einen Elternteil zu pflegen, ist von einer rechtmäßigen gesonderten Wohnungsnahme aus wichtigen persönlichen Grund auszugehen.