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Rechtssatz RS0134544×

Rechtssatz RS0134544

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0134544

Entscheidungsdatum

24.03.2026

Rechtssatz

Bietet ein Dritter die Mängelbehebung an, ohne dabei aber auf den konkreten Vertragspartner zu verweisen, ist dies nicht als Angebot des Vertragspartners an den Käufer zu werten.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 158/22m
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 23.10.2023 6 Ob 158/22m
    Generalimporteur, der eine Verbesserung (Software-Update) anbot, welches bei jeder Vertragswerkstatt des Generalimporteurs durchgeführt werden konnte. (T1)
  • 1 Ob 104/23k
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 20.12.2023 1 Ob 104/23k
    vgl; Beisatz wie T1
  • 5 Ob 184/23d
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 19.12.2023 5 Ob 184/23d
  • 8 Ob 118/23w
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 11.01.2024 8 Ob 118/23w
    vgl aber; Beisatz: Ein Käufer, der unter Hinweis auf die Betroffenheit seines Fahrzeugs vom „Dieselskandal“ zur Durchführung eines Software-Updates aufgefordert wird und dieses Update in der Werkstätte der beklagten Händlerin durchführen lässt, muss dieses Verhalten dahin verstehen, dass die Gewährleistung aus dem Verkauf eines den geltenden Abgasvorschriften widersprechenden Fahrzeugs anerkannt und auf die Einrede der bereits eingetretenen Verjährung verzichtet wird. (T2)
    Anm: Vgl bereits 8 Ob 40/23z
  • 10 Ob 54/23y
    Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 12.03.2024 10 Ob 54/23y
  • 10 Ob 41/23m
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 16.04.2024 10 Ob 41/23m
    vgl; Beisatz: Hier: Die beklagte Händlerin hat bis zur Revision nicht bestritten, dass die (versuchte) Mängelbehebung bei ihr durchgeführt wurde. (T3)
  • 7 Ob 31/24w
    Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 17.04.2024 7 Ob 31/24w
    vgl; Beisatz: Hier: Software-Update (Dieselskandal) wurde von einem anderen Unternehmen aufgespielt. (T4)
  • 8 Ob 93/25x
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 24.03.2026 8 Ob 93/25x
    Beisatz: Hier: Beurteilung des Ablaufs der Gewährleistungsfrist unter Berücksichtigung eines von der Generalimporteurin betreffend den Motortyp EA288 im Juni 2019 versendeten Schreibens ("Abgasskandal") (T5)

Schlagworte

Abgasskandal, Dieselskandal, Abschalteinrichtung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134544

Im RIS seit

24.11.2023

Zuletzt aktualisiert am

20.04.2026

Dokumentnummer

JJR_20231023_OGH0002_0060OB00158_22M0000_000