Rechtssatz RS0134544
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0134544
Entscheidungsdatum
24.03.2026
Rechtssatz
Bietet ein Dritter die Mängelbehebung an, ohne dabei aber auf den konkreten Vertragspartner zu verweisen, ist dies nicht als Angebot des Vertragspartners an den Käufer zu werten.
Entscheidungstexte
- 6 Ob 158/22m
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 23.10.2023 6 Ob 158/22m
Generalimporteur, der eine Verbesserung (Software-Update) anbot, welches bei jeder Vertragswerkstatt des Generalimporteurs durchgeführt werden konnte. (T1)
- 1 Ob 104/23k
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 20.12.2023 1 Ob 104/23k
vgl; Beisatz wie T1
- 5 Ob 184/23d
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 19.12.2023 5 Ob 184/23d
- 8 Ob 118/23w
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 11.01.2024 8 Ob 118/23w
vgl aber; Beisatz: Ein Käufer, der unter Hinweis auf die Betroffenheit seines Fahrzeugs vom „Dieselskandal“ zur Durchführung eines Software-Updates aufgefordert wird und dieses Update in der Werkstätte der beklagten Händlerin durchführen lässt, muss dieses Verhalten dahin verstehen, dass die Gewährleistung aus dem Verkauf eines den geltenden Abgasvorschriften widersprechenden Fahrzeugs anerkannt und auf die Einrede der bereits eingetretenen Verjährung verzichtet wird. (T2)
Anm: Vgl bereits 8 Ob 40/23z
- 10 Ob 54/23y
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 12.03.2024 10 Ob 54/23y
- 10 Ob 41/23m
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 16.04.2024 10 Ob 41/23m
vgl; Beisatz: Hier: Die beklagte Händlerin hat bis zur Revision nicht bestritten, dass die (versuchte) Mängelbehebung bei ihr durchgeführt wurde. (T3)
- 7 Ob 31/24w
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 17.04.2024 7 Ob 31/24w
vgl; Beisatz: Hier: Software-Update (Dieselskandal) wurde von einem anderen Unternehmen aufgespielt. (T4)
- 8 Ob 93/25x
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 24.03.2026 8 Ob 93/25x
Beisatz: Hier: Beurteilung des Ablaufs der Gewährleistungsfrist unter Berücksichtigung eines von der Generalimporteurin betreffend den Motortyp EA288 im Juni 2019 versendeten Schreibens ("Abgasskandal") (T5)
Schlagworte
Abgasskandal, Dieselskandal, Abschalteinrichtung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134544
Zuletzt aktualisiert am
20.04.2026
Dokumentnummer
JJR_20231023_OGH0002_0060OB00158_22M0000_000