Rechtssatz RS0134608
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0134608
Entscheidungsdatum
04.12.2023
Rechtssatz
Allein das Vorliegen eines tatsächlichen oder rechtlichen Zusammenhangs (§ 55 JN) zwischen zwei Klagebegehren reicht nicht aus, um die internationale Zuständigkeit des angerufenen Gerichts bei Erhebung mehrerer Begehren zur Gänze zu bejahen, sobald das Prozessgericht auch nur für eines der Begehren (international) zuständig ist.Allein das Vorliegen eines tatsächlichen oder rechtlichen Zusammenhangs (Paragraph 55, JN) zwischen zwei Klagebegehren reicht nicht aus, um die internationale Zuständigkeit des angerufenen Gerichts bei Erhebung mehrerer Begehren zur Gänze zu bejahen, sobald das Prozessgericht auch nur für eines der Begehren (international) zuständig ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134608
Zuletzt aktualisiert am
16.01.2024
Dokumentnummer
JJR_20231204_OGH0002_0170OB00021_23X0000_000