Rechtssatz RS0134756
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0134756
Entscheidungsdatum
04.04.2024
Rechtssatz
Das Zurückbehaltungsrecht des Erwerbers nach § 1052 ABGB in Hinblick auf einen Ratenplan nach § 10 BTVG kann sich auch auf frühere als die letzte der Raten erstrecken.Das Zurückbehaltungsrecht des Erwerbers nach Paragraph 1052, ABGB in Hinblick auf einen Ratenplan nach Paragraph 10, BTVG kann sich auch auf frühere als die letzte der Raten erstrecken.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 128/23m
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 04.04.2024 4 Ob 128/23m
Die Zahlung entsprechend einem Ratenplan ist zwar an das Zug-um-Zug-Prinzip angelehnt, aber dennoch stehen die einzelnen Leistungen nicht in funktionellem Synallagma zu den Raten. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134756
Zuletzt aktualisiert am
14.05.2024
Dokumentnummer
JJR_20240404_OGH0002_0040OB00128_23M0000_000