Rechtssatz RS0134791
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0134791
Entscheidungsdatum
19.03.2024
Rechtssatz
Ein ärztlicher Behandlungsvertrag über eine Covid-Schutzimpfung kann zwischen dem Betreiber einer Impfstraße und der zu impfenden Person schlüssig zustande kommen. Dies ist dann der Fall, wenn sich der Betreiber um den Ablauf kümmert, die Infrastruktur zur Verfügung stellt, die Impfärzte im Namen des Betreibers auftreten und gegenüber der zu impfenden Person klargestellt wird, dass der Betreiber die Impfstelle ist.
Schlagworte
Impfstraße, Covid-Schutzimpfung, Behandlungsvertrag
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134791
Zuletzt aktualisiert am
02.07.2024
Dokumentnummer
JJR_20240319_OGH0002_0040OB00040_24X0000_000