Rechtssatz RS0135260
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0135260
Entscheidungsdatum
28.10.2024
Rechtssatz
§ 224 ABGB zielt ausschließlich auf den Schutz der vertretenen Personen vor vermögensrechtlichen Nachteilen beim Erhalt von Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung und nicht auf den Schutz des Vertragspartners ab.Paragraph 224, ABGB zielt ausschließlich auf den Schutz der vertretenen Personen vor vermögensrechtlichen Nachteilen beim Erhalt von Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung und nicht auf den Schutz des Vertragspartners ab.
Entscheidungstexte
- 3 Ob 156/24y
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 28.10.2024 3 Ob 156/24y
Die kontoführende Bank des Betroffenen ist daher gerade nicht in den Schutzbereich des § 224 ABGB einbezogen. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0135260
Zuletzt aktualisiert am
13.02.2025
Dokumentnummer
JJR_20241028_OGH0002_0030OB00156_24Y0000_000