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Entscheidung 3 Ob 156/24y×

Entscheidung 3 Ob 156/24y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0006157 Rechtssatz 09.07.1969Zivilrecht
Das Genehmigungsverfahren wird im ausschließlichen Interesse des Pflegebefohlenen geführt. In die Rechte Dritter wird durch die bloße Genehmigung eines Antrages nicht eingegriffen, daher steht Dritten (hier: Finanzprokurator beziehungsweise öffentlicher Ver …
RS0120860 Rechtssatz 24.05.2006Zivilrecht
Nach § 68 Abs 1 AußStrG ist die Einholung einer Revisionsrekursbeantwortung nur für Beschlüsse vorgesehen, mit denen „über die Sache" oder über die Kosten entschieden wurde. Eine generelle Einführung der Zweiseitigkeit des Rekursverfahrens hielt der Gesetzg …
RS0123027 Rechtssatz 13.09.2007Zivilrecht
Ob eine rechtlich geschützte Stellung beeinflusst wird, ergibt sich aus dem materiellen Recht.
RS0123028 Rechtssatz 13.09.2007Zivilrecht
Unmittelbar beeinflusst ist eine Person dann, wenn die in Aussicht genommene Entscheidung Rechte oder Pflichten dieser Person ändert, ohne dass noch eine andere Entscheidung gefällt werden muss. Reflexwirkungen allein reichen nicht aus, eine materielle Part …
RS0135260 Rechtssatz 28.10.2024Zivilrecht
§ 224 ABGB zielt ausschließlich auf den Schutz der vertretenen Personen vor vermögensrechtlichen Nachteilen beim Erhalt von Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung und nicht auf den Schutz des Vertragspartners ab.
RS0135261 Rechtssatz 28.10.2024Zivilrecht
Das außerstreitige Pflegschaftsverfahren dient dazu, die Interessen des Pflegebefohlenen, nicht aber diejenigen seiner Vertragspartner und sonstiger Dritter zu schützen.