Rechtssatz RS0135286
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0135286
Entscheidungsdatum
12.12.2024
Rechtssatz
Die Sicherstellung nach § 176 Abs 2 AußStrG erfasst Pflichtteilsansprüche auch insoweit, als sie sich aus der Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen nach § 781 ABGB errechnen und sie im Nachlass Deckung finden. Über den Wert der Verlassenschaft hinausgehende Ansprüche sind aber jedenfalls nicht sicherzustellen.Die Sicherstellung nach Paragraph 176, Absatz 2, AußStrG erfasst Pflichtteilsansprüche auch insoweit, als sie sich aus der Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen nach Paragraph 781, ABGB errechnen und sie im Nachlass Deckung finden. Über den Wert der Verlassenschaft hinausgehende Ansprüche sind aber jedenfalls nicht sicherzustellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0135286
Zuletzt aktualisiert am
03.03.2025
Dokumentnummer
JJR_20241212_OGH0002_0020OB00108_24G0000_000