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Entscheidung 2 Ob 108/24g×

Entscheidung 2 Ob 108/24g

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0008141 Rechtssatz 29.08.1979Zivilrecht
Das Abhandlungsgericht hat im Falle minderjähriger Noterben zur Feststellung ihrer Pflichtteilsansprüche vor ihrer Verweisung auf den Rechtsweg die Art der Berechnung des Pflichtteiles und alle hiefür erforderlichen Umstände klarzustellen und mit den Partei …
RS0012848 Rechtssatz 20.02.1975Zivilrecht
Der Anspruch auf Zahlung des Pflichtteils ist bis zur Einantwortung gegen den Nachlaß geltend zu machen und aus diesem zu berichtigen. Der Noterbe braucht nicht zu warten, bis der Nachlaß eingeantwortet oder auch nur eine Erbserklärung abgegeben ist.
RS0013049 Rechtssatz 22.02.1983Zivilrecht
Die in § 812 ABGB erwähnte Vermengung der Verlassenschaft mit dem Vermögen des Erben ist nur als Beispiel einer Gefährdung der Erbschaftsgläubiger anzusehen. Daher wird die Vermögensabsonderung auch in Fällen bewilligt, in denen infolge Vermögenslosigkeit d …
RS0013052 Rechtssatz 13.01.1976Zivilrecht
Das Recht, gemäß § 812 ABGB unter der dort angeführten Voraussetzung die Nachlassabsonderung zu begehren, steht allen Gläubigern zu, die auf die Erbschaft verwiesen sind; zu diesen zählt auch der Pflichtteilberechtigte.
RS0013063 Rechtssatz 04.07.1978Zivilrecht
Mit der Nachlassabsonderung soll erreicht werden, dass das vom Vermögen der Erben abgesondert verwaltete Sondervermögen ausschließlich zur Befriedigung der Absonderungsgläubiger dient.
RS0013067 Rechtssatz 14.09.1955Zivilrecht
Vom Gläubiger kann nicht der strikte Nachweis des Bestandes seiner Forderung verlangt werden (vgl auch SZ 24/194, 1 Ob 650/54).
RS0013073 Rechtssatz 13.01.1976Zivilrecht
Das Recht auf Absonderung des Nachlasses bezweckt nicht nur, das Verlassenschaftsvermögen dem Zugriff der Gläubiger des Erben zu entziehen, sondern es schlechthin gegen alle Gefahren zu sichern, die sich aus der tatsächlichen Verfügungsgewalt der Erben erge …
RS0013076 Rechtssatz 14.09.1955Zivilrecht
Die Vermengung des Nachlasses mit dem Vermögen des Erben ist keineswegs der einzige Fall der Gefährdung, dem durch Nachlassseparation begegnet werden kann. Eine Gefährdung tatsächlicher Natur, die darin besteht, dass der Erbe den Nachlass und damit den Befr …
RS0041180 Rechtssatz 31.10.1980Zivilrecht
Die bloße Lösung als Vorfrage in den Entscheidungsgründen löst die Bindungswirkung nicht aus. Eine zwei Entscheidungsgegenständen gemeinsame Vorfrage könnte daher in beiden Prozessen verschieden beurteilt werden.
RS0105648 Rechtssatz 26.07.1996Zivilrecht
Die Absonderung soll allen denkbaren Gefahren vorbeugen.
RS0135286 Rechtssatz 12.12.2024Zivilrecht
Die Sicherstellung nach § 176 Abs 2 AußStrG erfasst Pflichtteilsansprüche auch insoweit, als sie sich aus der Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen nach § 781 ABGB errechnen und sie im Nachlass Deckung finden. Über den Wert der Verlassenschaft hinausgehende …
RS0135287 Rechtssatz 12.12.2024Zivilrecht
Die Sicherstellung der sich aus der Hinzu- und Anrechnung nach § 781 ABGB ergebenden Pflichtteilsansprüche nach § 176 Abs 2 AußStrG hat auf Grundlage eines summarischen Bescheinigungsverfahrens zu erfolgen.