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Rechtssatz RS0135336×

Rechtssatz RS0135336

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0135336

Geschäftszahl

6Ob197/24z

Entscheidungsdatum

17.01.2025

Rechtssatz

Das Verfahren über die Bestellung eines Notgeschäftsführers nach Paragraph 15 a, GmbHG ist ein Schuldnerverfahren im Sinn von Paragraph 6, Absatz 3, in Verbindung mit Paragraph 8 a, IO.

Anmerkung

Gegenteilig zu RW0001077 (nicht mehr im RIS abrufbar)

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 197/24z
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 17.01.2025 6 Ob 197/24z
    Da der Entlohnungsanspruch des Notgeschäftsführers im Falle seiner Bestellung nach Insolvenzeröffnung nicht unmittelbar durch den Bestellungsbeschluss, sondern erst (mittelbar) durch einen über die gesetzlichen Mitwirkungspflichten hinausgehenden Auftrag des Insolvenzverwalters entsteht, berührt die Bestellung des Notgeschäftsführers nicht den Sollstand der Insolvenzmasse und ist dessen Bestellung mit vermögensrechtlichen, die Masse betreffenden Ansprüchen auch nicht derart eng verknüpft, dass sich diese auf den Bestand oder die Höhe der die Masse betreffenden Ansprüche auswirken würden. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135336

Im RIS seit

02.04.2025

Zuletzt aktualisiert am

17.04.2025

Dokumentnummer

JJR_20250117_OGH0002_0060OB00197_24Z0000_000