Rechtssatz RS0135432
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0135432
Entscheidungsdatum
24.06.2025
Rechtssatz
Der Einwand der mangelnden Fälligkeit des Werklohns nach § 1170 ABGB kann auch auf die Erhebung eines schadenersatzrechtlichen Verbesserungsanspruchs wegen bei Herstellung des Werks aufgetretener Mängel gemäß § 933a ABGB gestützt werden.Der Einwand der mangelnden Fälligkeit des Werklohns nach Paragraph 1170, ABGB kann auch auf die Erhebung eines schadenersatzrechtlichen Verbesserungsanspruchs wegen bei Herstellung des Werks aufgetretener Mängel gemäß Paragraph 933 a, ABGB gestützt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135432
Zuletzt aktualisiert am
11.07.2025
Dokumentnummer
JJR_20250624_OGH0002_0040OB00078_25M0000_000