Rechtssatz RS0135443
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0135443
Geschäftszahl
13Os39/25x (13Os40/25v)
Entscheidungsdatum
04.06.2025
Rechtssatz
Wie bereits das Wort "auch" verdeutlicht, schränkt § 20 Abs 2 StGB die dem Verfall nach § 20 Abs 1 StGB unterliegenden Vermögenswerte nicht ein, sondern dehnt sie auf Nutzungen und Ersatzwerte aus.Wie bereits das Wort "auch" verdeutlicht, schränkt Paragraph 20, Absatz 2, StGB die dem Verfall nach Paragraph 20, Absatz eins, StGB unterliegenden Vermögenswerte nicht ein, sondern dehnt sie auf Nutzungen und Ersatzwerte aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135443
Zuletzt aktualisiert am
22.07.2025
Dokumentnummer
JJR_20250604_OGH0002_0130OS00039_25X0000_001