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Entscheidung 13 Os 39/25x×

Entscheidung 13 Os 39/25x

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0130833 Rechtssatz 28.06.2016Strafrecht
Der Anknüpfungstatbestand des Verfalls, nämlich „Vermögenswerte“, ist nicht in jedem Fall gegenstandsbezogen. Durch mit Strafe bedrohte Handlungen erlangte geldwerte Dienstleistungen sind vom Begriff „Vermögenswerte“ daher ebenso erfasst wie ersparte Aufwen …
RS0133116 Rechtssatz 07.04.2020Strafrecht
Ein Verfallsausspruch nach § 20 StGB setzt eine unrechtmäßige Bereicherung des Täters nicht voraus.
RS0134391 Rechtssatz 09.05.2023Strafrecht
Der Ausspruch einer vermögensrechtlichen Anordnung (§ 260 Abs 1 Z 3 iVm § 433 Abs 3 StPO) ist so klar und bestimmt zu fassen, dass über deren Zuordnung zu einer von ihr betroffenen Person und über ihren Vollzug kein Zweifel entstehen kann.
RS0134603 Rechtssatz 12.12.2023Strafrecht
„Erlangen" iSd § 20 StGB bedeutet, dass der Täter einen Vermögenswert in seine faktische und wirtschaftliche Verfügungsmacht bringt und ihn wirtschaftlich ausnutzen kann.
RS0135442 Rechtssatz 04.06.2025Strafrecht
Zur Bemessung des nach § 20 Abs 3 StGB für verfallen zu erklärenden Geldbetrags ist zunächst - bezogen auf den Zeitpunkt der Erlangung - der deliktisch erlangte Vermögenswert zu ermitteln, sodann sind diesem allfällige Nutzungen im Sinn des § 20 Abs 2 StGB …
RS0135443 Rechtssatz 04.06.2025Strafrecht
Wie bereits das Wort "auch" verdeutlicht, schränkt § 20 Abs 2 StGB die dem Verfall nach § 20 Abs 1 StGB unterliegenden Vermögenswerte nicht ein, sondern dehnt sie auf Nutzungen und Ersatzwerte aus.