Rechtssatz RS0135497
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0135497
Entscheidungsdatum
23.07.2025
Rechtssatz
Da das Weitergaberecht mit der Ausübung einer eingeräumten Option vergleichbar ist, ist dessen wirksame Inkraftsetzung von einer dem Geschäftspartner (Bestandgeber) zugehenden Erklärung abhängig. Der bisherige Bestandnehmer (als Weitergabeberechtigter) muss das Weitergaberecht somit dadurch ausüben, dass er die erforderliche Übertragungserklärung gegenüber dem Bestandgeber abgibt.
Schlagworte
Weitergaberecht, Mietrecht, Bestandvertrag, Übertragung von Rechten und Pflichten, Option, Übertragungserklärung, Mietvertrag, Vertragsübernahme
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135497
Zuletzt aktualisiert am
24.09.2025
Dokumentnummer
JJR_20250723_OGH0002_0030OB00007_25P0000_000