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Entscheidung 3 Ob 7/25p×

Entscheidung 3 Ob 7/25p

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0011165 Rechtssatz 10.11.1948Zivilrecht
Zur Gültigkeit der schenkungsweisen Abtretung einer Forderung auf den Todesfall genügt die Übergabe der Abtretungsurkunde an den Beschenkten. In diesem Falle ist die Errichtung eines Notariatsakt nicht erforderlich.
RS0011186 Rechtssatz 08.09.1966Zivilrecht
Ein mit Losungswort versehenes Sparbuch wird durch Übergabe und Mitteilung des Losungswortes ins Eigentum des Übernehmers übertragen. Die schenkungsweise Zession einer Forderung bedarf der Form eines Notariatsaktes gemäß § 1 Abs 1 lit d NZwG dann nicht, wen …
RS0018809 Rechtssatz 08.06.1977Zivilrecht
Der Schenkungsvertrag auf den Todesfall setzt zu seiner Gültigkeit die Annahme des Geschenkes durch den Beschenkten, die ausdrückliche Erklärung des Geschenkgebers, auf den (freien) Widerruf der Schenkung zu verzichten und die Errichtung eines Notariatsakte …
RS0032607 Rechtssatz 24.04.1979Zivilrecht
Die Vertragsübernahme erfordert grundsätzlich die Übereinkunft aller Beteiligten, nämlich der verbleibenden, der ausscheidenden und der an ihre Stelle tretende Partei.
RS0032700 Rechtssatz 18.12.1974Zivilrecht
Hat der Vermieter im Vorhinein einem Mieterwechsel zugestimmt und überträgt der Mieter in der Folge sein Mietrecht einem anderen, so tritt dieser andere dann, ohne dass er einer weiteren Zustimmung des Vermieters bedarf, in die vollen Rechte und Pflichten d …
RS0032747 Rechtssatz 18.12.1991Zivilrecht
Bei Bestehen eines Weitergaberechts tritt selbst ohne Einwilligung des Vermieters zum Übergang der Mietrechte der neue Mieter anstelle des bisherigen Mieters in den Vertrag ein. Der Übergang der Rechte und Pflichten aus dem Bestandvertrag ist mit der Mittei …
RS0032804 Rechtssatz 06.02.1992Zivilrecht
Die Einräumung eines Präsentationsrechtes kommt einem Vorvertrag gleich und unterliegt daher der Umstandklausel.
RS0032889 Rechtssatz 09.12.1954Zivilrecht
Die unentgeltliche Abtretung der Hauptmietrechte ohne wirkliche Übergabe dieser Hauptmietrechte bedarf der Notariatsform.
RS0070925 Rechtssatz 13.01.1972Zivilrecht
Die unentgeltliche Abtretung von Bestandrechten erfordert, wenn sie ohne wirkliche Übergabe erfolgt, die Form des Notariatsaktes (MietSlg 1135, 3719).
RS0135497 Rechtssatz 23.07.2025Zivilrecht
Da das Weitergaberecht mit der Ausübung einer eingeräumten Option vergleichbar ist, ist dessen wirksame Inkraftsetzung von einer dem Geschäftspartner (Bestandgeber) zugehenden Erklärung abhängig. Der bisherige Bestandnehmer (als Weitergabeberechtigter) muss …
RS0135498 Rechtssatz 23.07.2025Zivilrecht
Eine Vertragsübernahme kann auch durch die rechtsgeschäftliche Abtretung von Bestandrechten herbeigeführt werden.
RS0135499 Rechtssatz 23.07.2025Zivilrecht
Als Titel für eine rechtsgeschäftliche Abtretung von Mietrechten kommt eine Schenkung (auch auf den Todesfall) in Betracht.
RS0135500 Rechtssatz 23.07.2025Zivilrecht
Wenn der Bestandgeber schon im Bestandvertrag dem Bestandnehmer das Recht einräumt, durch bloße Erklärung alle Rechte und Pflichten aus dem Bestandverhältnis auf einen Dritten – sei es unbeschränkt oder sei es beschränkt auf einen bestimmten Personenkreis o …